Die im Rahmen des „Masterplans 100% Klimaschutz“
beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung des Verkehrs vom Privat-Pkw auf
das Rad bzw. Pedelec (von 10 %) und den ÖPNV (von 20 %). Aktuelle
Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU deuten auf einen
massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung
und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung im Mobilitätsverhalten
führen wird. Diesen Wandel gilt es proaktiv zu gestalten.
Der 2017 durch
den Kreistag beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur
Mobilität, die bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden
konnten. Mit der Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines
befristeten Förderprojektes vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 Kernelemente
eines kommunalen Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg
aufgebaut. Durch die Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender
klimafreundlicher Mobilitätsangebote wurden erste wichtige Schritte im Hinblick
auf eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg
eingeleitet.
Der notwendige
weitere Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der
interkommunalen Zusammenarbeit sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen und
Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive
Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als
auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch
qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse,
Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses
Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur
Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur,
Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen,
Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in
Verbindung mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten,
Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere
die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der
Verwaltungsebenen (v. a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der
Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD,
Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig.
An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die
Mobilitätsagentur Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des
Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden
(zunächst v. a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie Fördervorhaben
konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess in Kooperation
mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den Straßenbaulastträgern) begleiten.
Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten der freiwilligen Entscheidung
eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende Öffentlichkeitsarbeit und
Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene Kooperation von der
Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).
Das kommunale
Mobilitätsmanagement übernimmt somit v. a. folgende Aufgaben:
I.
integrierte Mobilitätsplanung, Vernetzung von
Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots, Digitalisierung
II.
Projekt- und Konzeptentwicklung bzw. deren Koordination (z.
B. Radverkehrskonzept)
III.
Fördermittelakquise und -management
IV.
Partizipation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit,
Kampagnen
Der erste
inhaltliche Schwerpunkt liegt beim Radverkehr (1. Säule), begleitet durch die
Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit
mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern.
Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den
Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte
sind in der Grafik (s. Anlage 1) aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das
schulische Mobilitätsmanagement (2. Säule), die Unterstützung ergänzender
klimafreundlicher Mobilitätsangebote (3. Säule) sowie das Thema E-Mobilität in
Verbindung mit erneuerbaren Energien (4. Säule). Eine Grafik mit den
Abeitsschwerpunkten ist in der Anlage 1 entalten.
Der Entwurf
eines Finanzierungsplans ist in Anlage 2 beigefügt. Für das Jahr 2022 sind die
Mittel für das zweite Halbjahr notwendig, da das Fördervorhaben der
Mobilitätsagentur die Finanzierung bis zum 30. Juni 2022 sicherstellt. Ab dem
Jahr 2023 werden alle Kosten für volle 12 Monate gerechnet. Die Kosten werden
zu 50 % zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden aufgeteilt (s. Anlage 3).
Bei der Aufteilung der Kosten der Samtgemeinden wurde ein Schlüssel verwendet,
der sich zu 50 % an der Fläche und zu 50 % an den Einwohnerzahlen orientiert.
Die Erstellung
eines straßenbaulastträger-übergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von
90.000,00 €) ist im Gesamtfinanzierungsplan (s. Anlage 2) bereits enthalten.
Das Radverkehrskonzept bildet eine notwendige Grundlage für zukünftige
investive Förderungen im Radverkehr.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; Erst ab
2022 |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
X |
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Nach einer möglichen Einrichtung des kommunalen
Mobilitätsmanagements liegt eine der Aufgaben in der Einwerbung von
Fördermitteln.
Kosten gesamt (für das Haushaltsjahr 2022): 212.204,00
€ (inkl. 90.000,00 € für ein Radverkehrskonzept)
Davon Anteil
Samtgemeinde: 52.946,97 €
Vorläufige
Kostenschätzung gesamt (ab dem Haushaltsjahr 2023): 242.408,00 €
Davon Anteil
Samtgemeinde: 60.483,16 €
Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Finanzierung und
Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als
Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und
des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit
3,5 Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das
Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig
(voraussichtlich ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen
Organisationseinheit angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen
Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und
den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele,
Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Bereitstellung
von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am kommunalen Mobilitätsmangement
in Höhe von max. 52.946,97 € im Haushaltsjahr 2022 sowie Eigenmittel in Höhe
von max. 60.483,16 € im Haushaltsjahr 2023.