Betreff
Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
055/2021 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Die im Rahmen des „Masterplans 100% Klimaschutz“ beschlossenen Ziele erfordern eine Verlagerung des Verkehrs vom Privat-Pkw auf das Rad bzw. Pedelec (von 10 %) und den ÖPNV (von 20 %). Aktuelle Klimaschutz-Beschlüsse auf Ebene des Bundes und der EU deuten auf einen massiven Wandel im Verkehrssektor hin, der durch die CO2-Bepreisung und weitere Maßnahmen langfristig zu einer Veränderung im Mobilitätsverhalten führen wird. Diesen Wandel gilt es proaktiv zu gestalten.

 

Der 2017 durch den Kreistag beschlossene „Masterplan 100% Klimaschutz“ enthält Maßnahmen zur Mobilität, die bereits zu großen Teilen durch Fördervorhaben umgesetzt werden konnten. Mit der Mobilitätsagentur Wendland.Elbe wurde im Rahmen eines befristeten Förderprojektes vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2022 Kernelemente eines kommunalen Mobilitätsmanagements für den Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgebaut. Durch die Vernetzung und die Weiterentwicklung bestehender klimafreundlicher Mobilitätsangebote wurden erste wichtige Schritte im Hinblick auf eine zukunftsfähige Mobilitätsinfrastruktur im Landkreis Lüchow-Dannenberg eingeleitet.

Der notwendige weitere Veränderungsprozess benötigt jedoch dauerhafte Strukturen in der interkommunalen Zusammenarbeit sowie gemeinschaftlich entwickelte Planungen und Umsetzungskonzepte sowie abgestimmte Infrastrukturinvestitionen. Attraktive Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben sind bereits sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene vorhanden, benötigen jedoch intensive Vorarbeit durch qualifiziertes Fachpersonal für Projektentwicklung, Abstimmungsprozesse, Fördermittelakquise sowie für Fördermittel- und Projektmanagement. Dieses Personal steht in den Gebietskörperschaften nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Das betrifft v. a. die Verantwortungsbereiche Radinfrastruktur, Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV, Errichtung von Mobilitätsstationen, Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität und das Mobilitätsmanagement in Verbindung mit digitalen Dienstleistungen (Verknüpfung von Bürgerfahrdiensten, Mitfahrangeboten, Carsharing, ÖPNV, SPNV und anderen Angeboten). Insbesondere die erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Verwaltung, der Verwaltungsebenen (v. a. Landkreis, Samtgemeinden, Städte und Gemeinden), der Kommunalpolitik, mit engagierten Bürgern und Vereinen (z.B. ADFC, VCD, Fahrgastrat) sowie den Fördermittelgebern sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig. An dieser Schnittstelle soll das kommunale Mobilitätsmanagement agieren. Die Mobilitätsagentur Wendland.Elbe soll künftig die Koordination und Umsetzung des Mobilitätsmanagements, die Einbindung der Samtgemeinden, Städte und Gemeinden (zunächst v. a. hinsichtlich Radverkehrsinfrastruktur) übernehmen sowie Fördervorhaben konzeptionell entwickeln, beantragen und den Umsetzungsprozess in Kooperation mit den zuständigen Projektträgern (z.B. den Straßenbaulastträgern) begleiten. Da ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten der freiwilligen Entscheidung eines jedes Einzelnen obliegt, sind begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen unabdingbar. Hier kann an die begonnene Kooperation von der Mobilitätsagentur und der LSE angeknüpft werden (s. https://mobil-im-wendland.de).

Das kommunale Mobilitätsmanagement übernimmt somit v. a. folgende Aufgaben:

I.                    integrierte Mobilitätsplanung, Vernetzung von Verkehrsträgern, Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots, Digitalisierung

II.                  Projekt- und Konzeptentwicklung bzw. deren Koordination (z. B. Radverkehrskonzept)

III.                Fördermittelakquise und -management

IV.               Partizipation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Kampagnen

 

Der erste inhaltliche Schwerpunkt liegt beim Radverkehr (1. Säule), begleitet durch die Erstellung eines kreisweiten Radverkehrskonzeptes und in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Straßenbaulastträgern, Verbänden und engagierten Radlern. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau eines Radvorrangnetzes für den Alltagsradverkehr, insbsondere für Pendler. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind in der Grafik (s. Anlage 1) aufgeführt und umfassen den ÖPNV sowie das schulische Mobilitätsmanagement (2. Säule), die Unterstützung ergänzender klimafreundlicher Mobilitätsangebote (3. Säule) sowie das Thema E-Mobilität in Verbindung mit erneuerbaren Energien (4. Säule). Eine Grafik mit den Abeitsschwerpunkten ist in der Anlage 1 entalten.

Der Entwurf eines Finanzierungsplans ist in Anlage 2 beigefügt. Für das Jahr 2022 sind die Mittel für das zweite Halbjahr notwendig, da das Fördervorhaben der Mobilitätsagentur die Finanzierung bis zum 30. Juni 2022 sicherstellt. Ab dem Jahr 2023 werden alle Kosten für volle 12 Monate gerechnet. Die Kosten werden zu 50 % zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden aufgeteilt (s. Anlage 3). Bei der Aufteilung der Kosten der Samtgemeinden wurde ein Schlüssel verwendet, der sich zu 50 % an der Fläche und zu 50 % an den Einwohnerzahlen orientiert.

Die Erstellung eines straßenbaulastträger-übergreifenden Radverkehrskonzeptes (in Höhe von 90.000,00 €) ist im Gesamtfinanzierungsplan (s. Anlage 2) bereits enthalten. Das Radverkehrskonzept bildet eine notwendige Grundlage für zukünftige investive Förderungen im Radverkehr.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

X

Nein; Erst ab 2022

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Nach einer möglichen Einrichtung des kommunalen Mobilitätsmanagements liegt eine der Aufgaben in der Einwerbung von Fördermitteln.

 

Kosten gesamt (für das Haushaltsjahr 2022): 212.204,00 € (inkl. 90.000,00 € für ein Radverkehrskonzept)

Davon Anteil Samtgemeinde: 52.946,97 €

Vorläufige Kostenschätzung gesamt (ab dem Haushaltsjahr 2023): 242.408,00 €

Davon Anteil Samtgemeinde: 60.483,16 €

 


Der Ausschuss für Welterbe und regionale Entwicklung beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements ab dem 1. Juli 2022 als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg. Das kommunale Mobilitätsmanagement wird mit 3,5 Personalstellen zunächst weiterhin als Projekt der Stabsstelle Klimaschutz beim Landkreis Lüchow-Dannenberg geführt und knüpft so nahtlos an das Förderprojekt „Mobilitätsagentur Wendland.Elbe“ an. Langfristig (voraussichtlich ab 2023) wird der Aufbau einer eigenständigen Organisationseinheit angestrebt. Im 1. Quartal 2022 wird den politischen Mandatsträgern der Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis und den Samtgemeinden vorgestellt, welche die Organisationsstruktur, Ziele, Aufgabenfelder, begleitende Gremien und weitere Details regelt.

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die Bereitstellung von Eigenmitteln zur finanziellen Beteiligung am kommunalen Mobilitätsmangement in Höhe von max. 52.946,97 € im Haushaltsjahr 2022 sowie Eigenmittel in Höhe von max. 60.483,16 € im Haushaltsjahr 2023.