Betreff
Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements als Kooperationsvorhaben der Samtgemeinden Lüchow (Wendland), Elbtalaue, Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg
Vorlage
055/2021 SG/1
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 16. September 2021 die Finanzierung und Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements beschlossen und für 2022 max. 52.946,97 € sowie für 2023 max. 60.483,16 € zur Verfügung gestellt.

Der Rat hat sich allerdings vorbehalten, dass ihm der Entwurf der Zweckvereinbarung vorgestellt wird.

 

Der zwischen den Vertragsparteien abgestimmte Entwurf ist beigefügt.

 

Hinsichtlich der Finanzierung haben sich wie folgt Änderungen ergeben:

 

Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2022 steigt von 52.946,97 auf 52.953,50 €

 

Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2023 steigt von 60.483,16 € auf 66.399,37 €

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Hinsichtlich der Finanzierung haben sich wie folgt Änderungen ergeben:

 

Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2022 steigt von 52.946,97 auf 52.953,50 €

 

Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für 2023 steigt von 60.483,16 € auf 66.399,37 €

 

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Zweckvereinbarung in der vorliegenden Form akzeptiert wird und Finanzmittel in 2022 in Höhe von max. 52.953,50 € und für 2023 in Höhe von max. 66.399,37 € zur Verfügung gestellt werden.