Betreff
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung)
Vorlage
062/2021 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, dass die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Fricke und der stellvertretende Bürgermeister Herr Liebhaber gleichberechtigt sind und es keine Reihenfolge unter ihnen geben soll.

 

Nun sieht die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) in der zurzeit geltenden Fassung in § 3 vor, dass der/die 1. stellv. Bürgermeister/in eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 180,00 € und der/die 2. stellv. Bürgermeister/in eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 120,00 € erhält.

Eine Regelung über die Aufwandsentschädigung bei gleichberechtigten stellvertretenden Bürgermeistern gibt es derzeit nicht.

 

Aus diesem Grund muss nun die Satzung geändert und entsprechend angepasst werden, damit den gleichberechtigten Vertreter/innen auch eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann.

 

Es wird vorgeschlagen, den § 3 um folgenden Absatz zu ergänzen:

 

(3 a)    Bei zwei/drei gleichberechtigten Vertreterinnen/Vertretern der       Bürgermeisterin/des Bürgermeisters erhält jede Vertreterin/jeder Vertreter          als Aufwandsentschädigung neben der Entschädigung nach § 2 Absatz 1             einen monatlichen Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 €.

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es fallen Kosten für die Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung an.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung), die der Sitzungsvorlage Nr. 062/2021 ST vom 26.11.2021 als Anlage beigefügt ist.