Betreff
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung)
Vorlage
016/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in der konstituierenden Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, dass die stellvertretende Bürgermeisterin Frau Fricke und der stellv. Bürgermeister Herr Liebhaber gleichberechtigt sind und es keine Reihenfolge unter ihnen geben soll.

 

Aufgrund dessen hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung) beschlossen, da in der bisherigen Fassung keine Regelung für die Aufwandsentschädigung für gleichberechtigte stellv. Bürgermeister/innen enthalten war.

 

Versehentlich wurde dabei allerdings der § 7 der Entschädigungssatzung außer Acht gelassen. Dieser regelt die Fahrtkostenentschädigung u. a. für die/den 1. und 2. stellv. Bürgermeister/in, nicht aber die Erstattung bei gleichberechtigten stellv. Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern.

 

Aus diesem Grund muss die Satzung nun noch einmal geändert und entsprechend angepasst werden, damit der/dem gleichberechtigten Vertreter/in auch eine Fahrtkostenpauschale gezahlt werden kann.

 

Zurzeit sieht § 7 vor, dass der/die 1. stellv. Bürgermeister/in eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 50,00 € und der/die 2. stellv. Bürgermeister/in eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 25,00 € erhält.

 

Es wird vorgeschlagen, den § 7 um folgenden Absatz zu ergänzen:

 

(4a)     Bei zwei/drei gleichberechtigten stellv. Bürgermeisterinnen/Bürgermeistern erhält jede Vertreterin/jeder Vertreter in Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von monatlich 35,00 €.

 

 

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es fallen Kosten für die Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung an.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung), die der Sitzungsvorlage Nr. 016/2022 ST vom 03.03.2022 als Anlage beigefügt ist.