Betreff
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Vorlage
068/2021 SG
Aktenzeichen
222201SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Die Kalkulation der am 30. September 2019 durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossenen Straßenreinigungsgebührensatzung ist regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, zu überprüfen.

 

Die Vorgehensweise hierzu kann den als Anlage beigefügten „Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2021“ entnommen werden.

 

Weiterhin beigefügt sind:

 

·                     „Plan-Ist-Vergleich 2019 und 2020“

 

·                     „Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024“

 

·                     Entwurf der „1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)“

 

Beim Überprüfen der Straßenreinigungsgebührensatzung hat sich weiterhin ergeben, dass die 14-tägige Reinigung in der Reinigungsklasse 3 nicht der Realität entspricht. Die der Klasse 3 zuzuordnende Reinigung erfolgt jeden 2. und 4. Montag bzw. Dienstag im Monat. Diesem Sachverhalt wurde bei der neuen Kalkulation durch eine Anpassung der Äquivalenzziffer Rechnung getragen.

Weiterhin wird vorgeschlagen, wie bereits im beifügten Entwurf der 1. Änderungssatzung zu § 4 Absatz 6 (Gebührenmaßstab) dargestellt, dem zu ändernden Absatz folgende Fassung zu geben:

 

„(6)        Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden nach der Häufigkeit der Reinigung oder Priorität in folgende Reinigungsklasse eingeteilt:

 

Reinigungsklasse 1 – Reinigung zweimal wöchentlich

Reinigungsklasse 2 – Reinigung einmal wöchentlich

Reinigungsklasse 3 – Reinigung jeden 2. und 4. Montag bzw. Dienstag im Monat“

 

Die für die Kalkulation erforderlichen detaillierteren Unterlagen liegen in der Sitzung zur Einsicht bereit und werden bei Bedarf genau erläutert.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Kostenrechnende Einrichtung, Gebührensätze sind regelmäßig nachzukalkulieren. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die vorgelegte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024 sowie die Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2021 anzunehmen und

 

b)      die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wend-land) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung).