Die Kalkulation der am 30. September 2019 durch den Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschlossenen Straßenreinigungsgebührensatzung ist regelmäßig,
mindestens alle drei Jahre, zu überprüfen.
Die Vorgehensweise hierzu kann den als Anlage beigefügten
„Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr
2021“ entnommen werden.
Weiterhin beigefügt sind:
·
„Plan-Ist-Vergleich
2019 und 2020“
·
„Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022 bis 2024“
·
Entwurf
der „1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung)“
Beim Überprüfen der Straßenreinigungsgebührensatzung hat sich weiterhin
ergeben, dass die 14-tägige Reinigung in der Reinigungsklasse 3 nicht der
Realität entspricht. Die der Klasse 3 zuzuordnende Reinigung erfolgt jeden 2.
und 4. Montag bzw. Dienstag im Monat. Diesem Sachverhalt wurde bei der neuen
Kalkulation durch eine Anpassung der Äquivalenzziffer Rechnung getragen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, wie bereits im beifügten Entwurf der 1.
Änderungssatzung zu § 4 Absatz 6 (Gebührenmaßstab) dargestellt, dem zu
ändernden Absatz folgende Fassung zu geben:
„(6) Die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen werden nach
der Häufigkeit der Reinigung oder Priorität in folgende Reinigungsklasse
eingeteilt:
Reinigungsklasse 1 – Reinigung zweimal wöchentlich
Reinigungsklasse 2 – Reinigung einmal
wöchentlich
Reinigungsklasse 3 – Reinigung jeden 2. und
4. Montag bzw. Dienstag im Monat“
Die für die Kalkulation erforderlichen detaillierteren Unterlagen liegen in der Sitzung zur Einsicht bereit und werden bei Bedarf genau erläutert.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Kostenrechnende Einrichtung, Gebührensätze sind regelmäßig nachzukalkulieren. Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
die
vorgelegte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren 2021 für die Jahre 2022
bis 2024 sowie die Vorbemerkungen und Erläuterungen zur Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühr 2021 anzunehmen und
b)
die 1.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Samtgemeinde Lüchow (Wend-land)
für die Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung).