Betreff
Erweiterung des Bebauungsplanes "Nördlich der Tarmitzer Straße"
a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
003/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger plant die Errichtung von zwei bis drei Mehrfamilienhäusern (12 WE). Hierfür ist die Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ notwendig. Der Geltungsbereich der Erweiterung umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. September 2020 beschlossen, die „6. Änderung des Bebauungsplanes Nördlich der Tarmitzer Straße“ aufzustellen. 

 

Der ursprüngliche Titel wurde im Laufe des Verfahrens in „6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nördlich der Tarmitzer Straße“ geändert. Mittlerweile ist es so, dass im Plangebiet enthaltene Ausgleichsflächen aus der 4. und 5. Änderung nicht mehr im Plangebiet enthalten sind, sodass es sich um keine Änderung des Ursprungsplanes mehr handelt, sondern nur noch um eine Erweiterung.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 1. März 2021 bis 15. März 2021 durchgeführt.

 

Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit sind Stellungnahmen von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, und vom Autohaus Belling & Schmidt eingegangen und bei der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und von der Avacon Netz GmbH abgegeben.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

     


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

11.000,00

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

36.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

X

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zum empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 003/2022 ST vom 13.01.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           der Entwurf der Erweiterung des Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird mit der Begründung und den wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.