a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Ein Vorhabenträger plant die Errichtung von zwei bis drei
Mehrfamilienhäusern (12 WE). Hierfür ist die Erweiterung des Bebauungsplanes
„Nördlich der Tarmitzer Straße“ notwendig. Der Geltungsbereich der Erweiterung
umfasst die Flurstücke 31/9, 31/10, 29/85, Flur 5, Gemarkung Lüchow.
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 22. September 2020
beschlossen, die „6. Änderung des Bebauungsplanes Nördlich der Tarmitzer
Straße“ aufzustellen.
Der
ursprüngliche Titel wurde im Laufe des Verfahrens in „6. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nördlich der Tarmitzer Straße“ geändert.
Mittlerweile ist es so, dass im Plangebiet enthaltene Ausgleichsflächen aus der
4. und 5. Änderung nicht mehr im Plangebiet enthalten sind, sodass es sich um
keine Änderung des Ursprungsplanes mehr handelt, sondern nur noch um eine
Erweiterung.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 1. März 2021 bis 15. März 2021
durchgeführt.
Während der ersten Beteiligung der Öffentlichkeit sind
Stellungnahmen von einem Bürger aus Zernien, OT Braasche, und vom Autohaus
Belling & Schmidt eingegangen und bei der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg, Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade, Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und von der Avacon Netz GmbH abgegeben.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage
dargestellt, zu entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
11.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
36.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
|
€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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X |
Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
|
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zum empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 003/2022 ST vom 13.01.2022 beigefügt
sind, dargestellt, entschieden und
b) der Entwurf der Erweiterung des
Bebauungsplanes „Nördlich der Tarmitzer Straße“ wird mit der Begründung und den
wesentlich bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgt
die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 2 BauGB.