a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Handels- und
Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen
und zu bauen. Zudem ist die Erweiterung der Lagerkapazitäten angedacht sowie
ein Ausbau des Raiffeisenwarenhandels. Zusätzlich sollen perspektivisch auch
weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort
entwickelt werden können. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/27,
15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253,
15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung
Lüchow.
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am
7. Oktober 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ aufzustellen.
Danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz
1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 18. Februar 2021
bis 4. März 2021 durchgeführt.
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und
der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ in der
Zeit vom 18. November 2021 bis 20. Dezember 2021 einschließlich öffentlich
ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der 2. Beteiligung keine
Stellungnahmen eingegangen und von den Trägern öffentlicher Belange sind im
Rahmen der 2. Beteiligung Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg,
Katasteramt Lüchow, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Deutsche Telekom
Technik GmbH und Avacon Netz GmbH eingegangen.
Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu
entscheiden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
X |
Nein |
|
Ja, weitere Ausführungen |
Der
Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt,
a)
über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die
der Sitzungsvorlage Nr. 014/2022 ST vom 17.03.2022 beigefügt sind, dargestellt,
entschieden und
b)
der Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ wird als Satzung
mit der Begründung beschlossen.