Betreff
Bebauungsplan "Am Brennereiweg"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
014/2022 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Vorhabenträger beabsichtigt, ein neues Handels- und Verwaltungsgebäude, in das der Vorhabenträger integriert werden soll, zu planen und zu bauen. Zudem ist die Erweiterung der Lagerkapazitäten angedacht sowie ein Ausbau des Raiffeisenwarenhandels. Zusätzlich sollen perspektivisch auch weitere raiffeisentypische Dienstleistungsangebote und Fachmärkte am Standort entwickelt werden können. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 15/27, 15/250, 15/128, 15/119, 15/42, 15/41, 15/40, 15/39, 15/243, 15/246, 15/253, 15/256, 15/257, 19/14, 19/13, 19/12, 412/64 tlw., 41/4 tlw., Flur 6, Gemarkung Lüchow.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 7. Oktober 2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ aufzustellen.

 

Danach wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 18. Februar 2021 bis 4. März 2021 durchgeführt.

 

Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der 2. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ in der Zeit vom 18. November 2021 bis 20. Dezember 2021 einschließlich öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der 2. Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen und von den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Katasteramt Lüchow, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Deutsche Telekom Technik GmbH und Avacon Netz GmbH eingegangen.

 

Über die Stellungnahmen ist, wie in der Anlage dargestellt, zu entscheiden.

    


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                   über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 014/2022 ST vom 17.03.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  der Bebauungsplan „Am Brennereiweg“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.