Betreff
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) "Am Brennereiweg"
a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
019/2022 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ vor. Die Planung erfolgt zur bauleitplanerischen Absicherung und Weiterentwicklung eines vorhandenen Raiffeisenstandortes am östlichen Stadteingang von Lüchow (Wendland). Der Vorhabenträger plant am Kleinbahnhof Nr. 5 ein neues Finanz- und Handelszentrum.

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 26. November 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Am Brennereiweg, gefasst.

 

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 18. Februar 2021 bis 4. März 2021 durchgeführt.

 

Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der 2. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ in der Zeit vom 18. November 2021 bis 20. Dezember 2021 öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der 2. Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen und von den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und Avacon Netz GmbH eingegangen.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

1.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

5.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

51.1.1/4291000

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

X

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

X

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

3487000/623001

Höhe:

1.000,00

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 019 /2022 vom 17.03.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)                  die 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.