a) Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Satzungsbeschluss
Es liegt ein Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich
des Bebauungsplanes „Am Brennereiweg“ vor. Die
Planung erfolgt zur bauleitplanerischen Absicherung und Weiterentwicklung eines
vorhandenen Raiffeisenstandortes am östlichen Stadteingang von Lüchow
(Wendland). Der Vorhabenträger plant am Kleinbahnhof Nr. 5 ein neues Finanz-
und Handelszentrum.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner
Sitzung am 26. November 2020 den Aufstellungsbeschluss für die 138. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Am Brennereiweg,
gefasst.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Absatz 1 BauGB in der Zeit vom 18. Februar 2021 bis 4. März 2021 durchgeführt.
Im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der 2. Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB hat der Entwurf der 138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ in der Zeit vom 18. November 2021 bis 20. Dezember 2021 öffentlich ausgelegen.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen der 2. Beteiligung keine Stellungnahmen eingegangen und von den Trägern öffentlicher Belange sind im Rahmen der 2. Beteiligung Stellungnahmen vom Landkreis Lüchow-Dannenberg, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und Avacon Netz GmbH eingegangen.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
1.000,00 |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
5.000,00 |
€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
51.1.1/4291000 |
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Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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X |
Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
3487000/623001 |
Höhe: |
1.000,00 |
€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a)
über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 019
/2022 vom 17.03.2022 beigefügt sind, dargestellt, entschieden und
b)
die
138. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am
Brennereiweg“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.