Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 25. Januar 2021 zum Thema "Klimaschutz und Klimaanpassung in der Bauleitplanung"
Vorlage
025/2021 ST/2
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 11. April 2022 mit der o. a. Angelegenheit befasst. Der Rat hat nach ausführlichem Vortrag durch die Verwaltung und anschließender Diskussion beschlossen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit das Thema noch einmal in den Fraktionen besprochen werden kann. Anschließend soll eine erneute Beratung in den Gremien erfolgen.

 

Durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, welche Festsetzungen in künftigen Bebauungsplänen grundsätzlich getroffen werden sollen bzw. auf welche Festsetzungsmöglichkeiten verzichtet werden soll. Diese Regelungen sollen auf das bereits laufende Bebauungsplanverfahren „Spötzingstraße Süd“ angewendet werden. Daher ist auch in gewisser Weise Eile geboten.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um einen Grundsatzbeschluss handelt und die endgültigen Entscheidungen über die zu treffenden Festsetzungen in den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen werden.

  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

x

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Zunächst keine. Allein die Festlegung, welche Klimaziele in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden sollen, führt zu keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Lüchow (Wendland). Bei der späteren Umsetzung können sich finanzielle Folgen ergeben, etwa durch höhere Planungskosten, zusätzlichen Untersuchungen und Gutachten oder aufwendigere Erschließungen.

 

 


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich folgende Festsetzungen zum Klimaschutz in zukünftigen Bauleitplänen zu prüfen.

 

1.                   Grundstücksgrößen festsetzen (max. Grundstücksgrößen)                          J / N

 

2.                   Bereiche für MFH festsetzen                                                                                    J / N

 

3.                   Grünflächen und Gewässerrandstreifen festlegen                                          J / N

 

4.                   Ausschluss von Schottergärten                                                                                J / N

 

5.                   Vorgabe von Gründächern, ggf. nur für Nebenanlagen                                 J / N

 

6.                   Vorgabe heller Fassaden             und Bodenbelägen                                                        J / N

 

7.                   Anpflanzungsgebote auf Baugrundstücken und Straßen                J / N

 

8.                   Begrenzung der Flächenversiegelung durch Reduzierung GRZ II J / N

 

9.                   Retentionsflächen im Plangebiet (Wasserrückhaltung)                                 J / N

 

10.               Sickermöglichkeiten auf den Grundstücken durch Festsetzung

Mindestgeländehöhe                                                                                                  J / N

 

11.               Firstrichtung vorgeben                                                                                               J / N

 

12.               Kompakte Gebäudekubatur ermöglichen                                                                           J / N

 

13.               Pflicht zur Photovoltaik                                                                                               J / N

 

14.               Zentrale Versorgung des Gebietes mit Wärme                                                  J / N

 

15.               Mobilitätsstation (Carsharing, öffentliche Lademöglichkeiten)                  J / N

 

Die endgültige Entscheidung über die zu treffenden Festsetzungen wird in den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen.