Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat sich zuletzt in seiner Sitzung
am 11. April 2022 mit der o. a. Angelegenheit befasst. Der Rat hat nach ausführlichem
Vortrag durch die Verwaltung und anschließender Diskussion beschlossen, den
Tagesordnungspunkt zu vertagen, damit das Thema noch einmal in den Fraktionen
besprochen werden kann. Anschließend soll eine erneute Beratung in den Gremien
erfolgen.
Durch den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, welche
Festsetzungen in künftigen Bebauungsplänen grundsätzlich getroffen werden
sollen bzw. auf welche Festsetzungsmöglichkeiten verzichtet werden soll. Diese
Regelungen sollen auf das bereits laufende Bebauungsplanverfahren
„Spötzingstraße Süd“ angewendet werden. Daher ist auch in gewisser Weise Eile
geboten.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um
einen Grundsatzbeschluss handelt und die endgültigen Entscheidungen über die zu
treffenden Festsetzungen in den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen
werden.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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x |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen
Auswirkungen:
Zunächst keine. Allein die Festlegung,
welche Klimaziele in zukünftigen Bebauungsplänen berücksichtigt werden sollen,
führt zu keinen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Lüchow (Wendland). Bei
der späteren Umsetzung können sich finanzielle Folgen ergeben, etwa durch
höhere Planungskosten, zusätzlichen Untersuchungen und Gutachten oder
aufwendigere Erschließungen.
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich folgende Festsetzungen zum Klimaschutz in zukünftigen
Bauleitplänen zu prüfen.
1.
Grundstücksgrößen
festsetzen (max. Grundstücksgrößen) J
/ N
2.
Bereiche
für MFH festsetzen J
/ N
3.
Grünflächen
und Gewässerrandstreifen festlegen J
/ N
4.
Ausschluss
von Schottergärten J
/ N
5.
Vorgabe
von Gründächern, ggf. nur für Nebenanlagen J
/ N
6.
Vorgabe
heller Fassaden und
Bodenbelägen J
/ N
7.
Anpflanzungsgebote
auf Baugrundstücken und Straßen J
/ N
8.
Begrenzung
der Flächenversiegelung durch Reduzierung GRZ II J / N
9.
Retentionsflächen
im Plangebiet (Wasserrückhaltung) J
/ N
10.
Sickermöglichkeiten
auf den Grundstücken durch Festsetzung
Mindestgeländehöhe J
/ N
11.
Firstrichtung
vorgeben J
/ N
12.
Kompakte
Gebäudekubatur ermöglichen J
/ N
13.
Pflicht
zur Photovoltaik J
/ N
14.
Zentrale
Versorgung des Gebietes mit Wärme J
/ N
15.
Mobilitätsstation
(Carsharing, öffentliche Lademöglichkeiten) J
/ N
Die endgültige Entscheidung über die zu treffenden Festsetzungen wird in
den jeweiligen Bauleitplanverfahren getroffen.