Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Eigentümerin des Flurstückes 47, Flur 7, Gemarkung Lüchow (Bergstraße 62). Diese Immobilie wurde sehr lange Zeit durch die Guttempler genutzt. Im vergangenen Jahr haben die Guttempler den Vertrag gekündigt und das Gebäude steht leer.
Der Zustand des Gebäudes in der Gesamtheit ist als gut zu beurteilen, jedoch ist dieses Gebäude für eine Wohnnutzung aufgrund des Zuschnittes aktuell ungeeignet.
Die Kosten für eine Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage sowie der Grundleitung und des Schornsteinkopfes, der Trockenlegung des Sockel- und Fußbodenbereiches, der Teilung von Räumen, der Errichtung eines neuen Badezimmers und der Einbau einer Einbauküche betragen rund 170.000,00 € .
Alternativ besteht für die Stadt Lüchow (Wendland) die Möglichkeit, die Liegenschaft zu verkaufen.
Um den Marktwert des Gebäudes zu erkunden, wurde dieses auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten. Das Interesse war sehr groß und das höchste Gebot lag bei 50.000,00 €.
Es ist zu entscheiden, ob das Gebäude umgebaut und modernisiert oder verkauft werden soll.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im
Haushaltsjahr: |
Sanierungskosten oder Verkaufserlös |
€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Je nach Beschluss Kosten für Unterhaltung und
Abschreibung |
€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Sollte sich der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) für eine Sanierung entscheiden, müssen die benötigen Haushaltsmittel über einen Nachtragshaushalt oder im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt werden.
Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Immobilie „Bergstraße 62“ soll verkauft / saniert werden.