Betreff
Weiteres Vorgehen in Bezug auf das Flurstück 47, Flur 7, Gemarkung Lüchow (Bergstraße 62)
Vorlage
001/2022 ST/1
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Die Stadt Lüchow (Wendland) ist Eigentümerin des Flurstückes 47, Flur 7, Gemarkung Lüchow (Bergstraße 62). Diese Immobilie wurde sehr lange Zeit durch die Guttempler genutzt. Im vergangenen Jahr haben die Guttempler den Vertrag gekündigt und das Gebäude steht leer.

 

Der Zustand des Gebäudes in der Gesamtheit ist als gut zu beurteilen, jedoch ist dieses Gebäude für eine Wohnnutzung aufgrund des Zuschnittes aktuell ungeeignet.

 

Die Kosten für eine Sanierung der Heizungs- und Elektroanlage sowie der Grundleitung und des Schornsteinkopfes, der Trockenlegung des Sockel- und Fußbodenbereiches, der Teilung von Räumen, der Errichtung eines neuen Badezimmers und der Einbau einer Einbauküche betragen rund 170.000,00 € .

 

Alternativ besteht für die Stadt Lüchow (Wendland) die Möglichkeit, die Liegenschaft zu verkaufen.

 

Um den Marktwert des Gebäudes zu erkunden, wurde dieses auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten. Das Interesse war sehr groß und das höchste Gebot lag bei 50.000,00 €.

 

Es ist zu entscheiden, ob das Gebäude umgebaut und modernisiert oder verkauft werden soll.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

Sanierungskosten oder Verkaufserlös

  

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

 

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

x

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

x

Ja, Höhe?

Je nach Beschluss Kosten für Unterhaltung und Abschreibung

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Sollte sich der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) für eine Sanierung entscheiden, müssen die benötigen Haushaltsmittel über einen Nachtragshaushalt oder im Haushaltsplan 2023 bereitgestellt werden. 


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Immobilie „Bergstraße 62“ soll verkauft / saniert werden.