Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 23.
November 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße Süd“
beschlossen. Zwischenzeitlich wurde an den Planungen gearbeitet. Das
beauftragte Planungsbüro hat jetzt einen städtebaulichen Entwurf gefertigt, der
einen möglichen Verlauf der Straßen und Wege sowie die unterschiedlichen
Baugebiete und Nutzungen darstellt.
Dieser Entwurf berücksichtigt zum Teil auch schon die vom Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 16. Juni 2022 getroffenen Festlegungen
zum Klimaschutz in der Bauleitplanung, wie Bereiche für MFH, Grünflächen und
Gewässerrandstreifen, Retentionsflächen. Weitere Festlegungen können erst im
Bebauungsplan getroffen werden.
Ein solcher städtebaulicher Entwurf bildet die Grundlage für die
weiteren Festsetzungen im Entwurf des Bebauungsplanes.
Der städtebauliche Entwurf liegt in zwei Varianten vor, die sich nur am
Ring im Westen des Plangebietes unterscheiden. In der einen Variante ist ein
Mehrfamilienhaus- sowie angrenzend vier Einfamilienhausgrundstücke dargestellt,
während in der anderen nur Einfamilienhausgrundstücke dargestellt werden.
Darüber hinaus unterscheidet sich die Stellung der Gebäude im Mischgebiet, um
ein besseres Verständnis zu erlangen, wie das Mischgebiet genutzt werden
könnte. Diese Unterschiede haben jedoch keinen Einfluss auf die angrenzenden
Grundstückszuschnitte und -nutzungen.
Bevor die Planungen weiter fortgesetzt werden, soll dem Stadtrat die
Möglichkeit gegeben werden, Anregungen oder Änderungswünsche zu formulieren.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung, Klima beschließt, dem
Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der Rat Stadt Lüchow (Wendland) beschließt der vorgelegte städtebauliche
Entwurf für das Baugebiet "Spötzingstraße“ wird gebilligt./mit folgenden
Änderungen gebilligt: