Betreff
Beschluss nach § 2 Absatz 6 Nds. Brandschutzgesetz zur Wahrnehmung der Verkehrsregelung für gemeindliche Veranstaltungen durch die Feuerwehr
Vorlage
053/2022 SG/1
Aktenzeichen
(6)371000SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz wurde am 29. Juni 2022 im § 2 um den Absatz 6 ergänzt (siehe SV 053/2022 SG vom 06.10.2022).

 

In der Sitzung des Brandschutzausschusses am 8. November 2022 wurde das Thema vertagt mit dem Auftrag, ein Meinungsbild in den Feuerwehren abzufragen.

 

Die Problematik ist in den drei Bereichsversammlungen ausgiebig beraten worden.Von 43 anwesenden Ortsbrandmeistern haben sich 37 gegen die Annahme dieser Regelung ausgesprochen, 5 dafür und eine Enthaltung.

Damit spricht sich eine deutliche Mehrheit der Feuerwehren gegen die Übernahme der Aufgabe aus.   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

X

Nein

 

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Sofern die Aufgabe übernommen wird, können zusätzliche Kosten in Form von Verdienstausfällen anfallen.

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            von der Regelungsmöglichkeit nach § 2 Absatz 6 Nds. Brandschutzgesetz Gebrauch zu machen und zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 1 des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird.

ODER

 

b)           von der Regelungsmöglichkeit nach § 2 Absatz 6 Nds. Brandschutzgesetz  keinen Gebrauch zu machen.