Das
Niedersächsische Brandschutzgesetz wurde am 29. Juni 2022 im § 2 um den Absatz
6 ergänzt (siehe SV 053/2022 SG vom 06.10.2022).
In der Sitzung des
Brandschutzausschusses am 8. November 2022 wurde das Thema vertagt mit dem
Auftrag, ein Meinungsbild in den Feuerwehren abzufragen.
Die Problematik ist
in den drei Bereichsversammlungen ausgiebig beraten worden.Von 43 anwesenden
Ortsbrandmeistern haben sich 37 gegen die Annahme dieser Regelung
ausgesprochen, 5 dafür und eine Enthaltung.
Damit spricht sich eine deutliche Mehrheit der Feuerwehren gegen die Übernahme der Aufgabe aus.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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X |
Nein |
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Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Sofern die Aufgabe übernommen wird, können zusätzliche Kosten in Form von Verdienstausfällen anfallen.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) von
der Regelungsmöglichkeit nach § 2 Absatz 6 Nds.
Brandschutzgesetz Gebrauch zu machen und zur Sicherung von gemeindlichen
Veranstaltungen die Befugnisse für die Verkehrsregelung durch die örtliche
Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder
nicht rechtzeitig ausreichend zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der
Aufgaben nach § 1 des Nds. Brandschutzgesetzes nicht gefährdet wird.
ODER
b) von der Regelungsmöglichkeit nach § 2 Absatz 6 Nds. Brandschutzgesetz keinen Gebrauch zu machen.