Mit Datum vom 22. Februar 2023 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
den anliegenden Antrag an den Rat der Samtgemeinde gestellt. Der
Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. März 2023 den Antrag zur
Beratung in die entsprechenden Gremien verwiesen.
Seit 2022 gibt es eine Vielzahl von Anfragen
für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im gesamten Landkreis.
Auch in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gibt es solche Anfragen in mehreren
Gemeinden.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FF) sind
– anders als Windenergieanlagen – keine privilegierten Anlagen nach § 35 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB). Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-FF
ist daher grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan
und Bebauungsplan) erforderlich. Die üblichen Anforderungen des Baugesetzbuches,
zum Beispiel zum Nachweis der Erforderlichkeit der Bauleitplanung, sind
einzuhalten. Außerdem ist im Bauleitplanverfahren eine Prüfung von
alternativen, eventuell besser geeigneter Flächen durchzuführen. Um nicht für
jeden einzelnen Planfall die vorstehenden Untersuchungen durchführen zu müssen,
haben sich der Landkreis und die Samtgemeinden darauf geeinigt, vorab eine
Potentialanalyse zu beauftragen, die dann Grundlage für Bauleitplanverfahren
sein soll. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung war diese Analyse noch nicht
fertiggestellt. Mittlerweile liegt sie vor und wurde in einer kreisweiten
Bürgermeisterdienstversammlung am 25. April 2023 durch den Landkreis
vorgestellt. Am 11. Mai 2023 hat die Verwaltung den Bürgermeistern und
Bürgermeisterinnen sowie den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden des
Samtgemeinderates die Analyse ebenfalls präsentiert.
In der anschließenden Diskussion ist allen
deutlich geworden, dass es in dieser Sache erheblichen Abstimmungsbedarf
hinsichtlich des weiteren Vorgehens gibt. Die Planungshoheit für die
vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) liegt daher zunächst bei der
Samtgemeinde.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung
einige zentrale Fragestelllungen formuliert und diese in die Runde gibt, damit
dazu eine Meinungsbildung in den Gemeinden und den Fraktionen und Gruppen des
Samtgemeinderates erfolgen kann. Anschließend wollte man dann in gleicher Runde
erneut zusammenkommen, um die Ergebnisse zu besprechen. Diese Besprechung ist
für den 17. August 2023 terminiert. Ferner ist für den 4. September 2023 ein
Termin beim Landkreis zur kreisweiten Abstimmung über das Vorgehen mit Anträgen
zur Bauleitplanung vorgesehen.
Die Fragestellungen wurden mit Schreiben vom
30. Mai 2023 an die Mitgliedsgemeinden und die Fraktionen im Samtgemeinderat
gegeben. Diese sind nachstehend aufgeführt.
Fragestellungen:
1.
Wie soll bei konkreten
Anfragen/Projekten mit den Flächen umgegangen werden, die laut Analyse
ungeeignet sind? (In der Sitzung am 11. Mai 2023 wurde signalisiert, dass die
Gemeinden dennoch Bauleitplanverfahren auf Kosten der Vorhabenträger eröffnen
möchten.)
2.
Soll eine proaktive Beplanung
der Flächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes betrieben werden oder nur
anlassbezogen? (Eine proaktive Planung würde dann nur auf den Positivflächen
laut Analyse erfolgen können.)
3.
Laut der Analyse sind in der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) rund 1.500 ha mögliche Potentialflächen,
davon 225 ha „geeignet“ und 811 ha „bedingt geeignet“. Es ist der
Frage nachzugehen, in welcher Größenordnung in der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) auf der Ebene des Flächennutzungsplans Flächen ausgewiesen werden
sollen:
·
In Größe des Zielwertes nach dem
Niedersächsischen Klimagesetz (0,47 % der Fläche) = 265 ha?
·
In Größe einer selbst gewählten
Quote?
·
So viele Flächen wie möglich?
·
In einer Größe unterhalb des
Zielwertes?
4.
Daran anschließend ist zu
klären, ob mögliche Höchstgrenzen (siehe 3.) nicht nur für die gesamte
Samtgemeinde, sondern auch je Gemeinde festgelegt werden sollen. Soll jede
Gemeinde ein eigenes, von der Samtgemeinde festgelegtes, Kontingent bekommen?
5.
Soll es eine Höchstgrenze für
räumlich eng zusammenhängende Flächen geben?
6.
Im Rahmen der Analyse sind
Flächen unter 5 ha nicht weiter untersucht worden. Besteht Einigkeit, dass für
solche Fläche unabhängig von ihrer Lage Bauleitplanverfahren eröffnet werden
sollen, weil diese grundsätzlich nicht raumbedeutsam sind?
7.
Wie stehen die Gemeinden zu dem
Vorschlag, einen Ertragspool für die Zahlungen der Betreiber nach dem EEG
einzurichten, aus dem auch die Gemeinden Zahlungen erhalten, die keine oder nur
sehr geringe Anlagen in ihrem Gebiet haben?
8.
Welcher Verteilschlüssel kommt
dafür in Betracht? (Soll das künftig auch für Erträge aus
Windenergieanlagenansiedlungen gelten?)
Die Beantwortung der vorstehenden Fragestellungen und die zu treffenden
Entscheidungen – in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden – bestimmen das
weitere Vorgehen in Sachen „Flächennutzungsplanung durch die Samtgemeinde“. Auf
dieses Vorgehen zielt auch der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen ab.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
|||
|
Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Diese sind
abhängig von den zu treffenden Entscheidungen. Grundsätzlich sollen die Kosten
der Bauleitplanung den Antragstellern bzw. Investoren aufgegeben werden. Bei
einer proaktiven Beplanung des Samtgemeindegebietes können erhebliche Planungs-
und Gutachterkosten in noch nicht zu beziffernder Höhe entstehen.
Ohne!