Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 22. Februar 2023 auf vorrangige Bearbeitung von Anträgen für den Bau von Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) unabhängig vom Ergebnis der Potenzialanalyse
Vorlage
046/2023 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Mit Datum vom 22. Februar 2023 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den anliegenden Antrag an den Rat der Samtgemeinde gestellt. Der Samtgemeindeausschuss hat in seiner Sitzung vom 23. März 2023 den Antrag zur Beratung in die entsprechenden Gremien verwiesen.

Seit 2022 gibt es eine Vielzahl von Anfragen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im gesamten Landkreis. Auch in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gibt es solche Anfragen in mehreren Gemeinden.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FF) sind – anders als Windenergieanlagen – keine privilegierten Anlagen nach § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-FF ist daher grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) erforderlich. Die üblichen Anforderungen des Baugesetzbuches, zum Beispiel zum Nachweis der Erforderlichkeit der Bauleitplanung, sind einzuhalten. Außerdem ist im Bauleitplanverfahren eine Prüfung von alternativen, eventuell besser geeigneter Flächen durchzuführen. Um nicht für jeden einzelnen Planfall die vorstehenden Untersuchungen durchführen zu müssen, haben sich der Landkreis und die Samtgemeinden darauf geeinigt, vorab eine Potentialanalyse zu beauftragen, die dann Grundlage für Bauleitplanverfahren sein soll. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung war diese Analyse noch nicht fertiggestellt. Mittlerweile liegt sie vor und wurde in einer kreisweiten Bürgermeisterdienstversammlung am 25. April 2023 durch den Landkreis vorgestellt. Am 11. Mai 2023 hat die Verwaltung den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen sowie den Fraktions- und Gruppenvorsitzenden des Samtgemeinderates die Analyse ebenfalls präsentiert.

In der anschließenden Diskussion ist allen deutlich geworden, dass es in dieser Sache erheblichen Abstimmungsbedarf hinsichtlich des weiteren Vorgehens gibt. Die Planungshoheit für die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) liegt daher zunächst bei der Samtgemeinde.

Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung einige zentrale Fragestelllungen formuliert und diese in die Runde gibt, damit dazu eine Meinungsbildung in den Gemeinden und den Fraktionen und Gruppen des Samtgemeinderates erfolgen kann. Anschließend wollte man dann in gleicher Runde erneut zusammenkommen, um die Ergebnisse zu besprechen. Diese Besprechung ist für den 17. August 2023 terminiert. Ferner ist für den 4. September 2023 ein Termin beim Landkreis zur kreisweiten Abstimmung über das Vorgehen mit Anträgen zur Bauleitplanung vorgesehen.

Die Fragestellungen wurden mit Schreiben vom 30. Mai 2023 an die Mitgliedsgemeinden und die Fraktionen im Samtgemeinderat gegeben. Diese sind nachstehend aufgeführt.

Fragestellungen:

 

1.                   Wie soll bei konkreten Anfragen/Projekten mit den Flächen umgegangen werden, die laut Analyse ungeeignet sind? (In der Sitzung am 11. Mai 2023 wurde signalisiert, dass die Gemeinden dennoch Bauleitplanverfahren auf Kosten der Vorhabenträger eröffnen möchten.)

 

2.                   Soll eine proaktive Beplanung der Flächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes betrieben werden oder nur anlassbezogen? (Eine proaktive Planung würde dann nur auf den Positivflächen laut Analyse erfolgen können.)

 

3.                   Laut der Analyse sind in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) rund 1.500 ha mögliche Potentialflächen, davon 225 ha „geeignet“ und 811 ha „bedingt geeignet“. Es ist der Frage nachzugehen, in welcher Größenordnung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf der Ebene des Flächennutzungsplans Flächen ausgewiesen werden sollen:

 

·                     In Größe des Zielwertes nach dem Niedersächsischen Klimagesetz (0,47 % der Fläche) = 265 ha?

·                     In Größe einer selbst gewählten Quote?

·                     So viele Flächen wie möglich?

·                     In einer Größe unterhalb des Zielwertes?

 

4.                   Daran anschließend ist zu klären, ob mögliche Höchstgrenzen (siehe 3.) nicht nur für die gesamte Samtgemeinde, sondern auch je Gemeinde festgelegt werden sollen. Soll jede Gemeinde ein eigenes, von der Samtgemeinde festgelegtes, Kontingent bekommen?

 

5.                   Soll es eine Höchstgrenze für räumlich eng zusammenhängende Flächen geben?

 

6.                   Im Rahmen der Analyse sind Flächen unter 5 ha nicht weiter untersucht worden. Besteht Einigkeit, dass für solche Fläche unabhängig von ihrer Lage Bauleitplanverfahren eröffnet werden sollen, weil diese grundsätzlich nicht raumbedeutsam sind?

 

7.                   Wie stehen die Gemeinden zu dem Vorschlag, einen Ertragspool für die Zahlungen der Betreiber nach dem EEG einzurichten, aus dem auch die Gemeinden Zahlungen erhalten, die keine oder nur sehr geringe Anlagen in ihrem Gebiet haben?

 

8.                   Welcher Verteilschlüssel kommt dafür in Betracht? (Soll das künftig auch für Erträge aus Windenergieanlagenansiedlungen gelten?)

 

Die Beantwortung der vorstehenden Fragestellungen und die zu treffenden Entscheidungen – in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden – bestimmen das weitere Vorgehen in Sachen „Flächennutzungsplanung durch die Samtgemeinde“. Auf dieses Vorgehen zielt auch der in Rede stehende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Diese sind abhängig von den zu treffenden Entscheidungen. Grundsätzlich sollen die Kosten der Bauleitplanung den Antragstellern bzw. Investoren aufgegeben werden. Bei einer proaktiven Beplanung des Samtgemeindegebietes können erhebliche Planungs- und Gutachterkosten in noch nicht zu beziffernder Höhe entstehen.

 


Ohne!