Betreff
Zukünftiger Umgang mit der Bauleitplanung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Vorlage
046/2023 SG/1
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Die Beratung über den in der Sitzungsvorlage Nr. 046/2023 SG beschriebenen Antrag wurde in den Gremien der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vertagt, da hierzu weiterer Abstimmungsbedarf zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde bestanden hat.

Zwischenzeitlich hat es mehrere Abstimmungen zwischen den Mitgliedsgemeinden und den Fraktionen des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gegeben.

Die Mitgliedsgemeinden haben sich auch zu den in der Sitzungsvorlage Nr. 046/2023 SG genannten Fragen positioniert. Hierbei zeigt sich, dass eine Mehrheit der Gemeinden auch Flächen beplanen möchten, die nicht konfliktarm sind und dass keine proaktive Planung erfolgen soll.

Ferner haben sich die Gemeinden gegen die Festlegung von Höchstgrenzen für die Flächenausweisung ausgesprochen. Mehrheitlich wurde empfohlen, Flächen unter 5 ha generell auf Antrag auszuweisen und einen gemeinsamen Ertragspool zu schaffen.

 

Auf der Grundlage der erfolgten Abstimmungsgespräche hat die Samtgemeinde zu entscheiden, wie sie zukünftig mit Anträgen auf Änderungen des Flächennutzungsplanes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen umgehen wird.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Diese sind abhängig von den zu treffenden Entscheidungen. Grundsätzlich sollen die Kosten der Bauleitplanung den Antragstellern bzw. Investoren aufgegeben werden. Bei einer proaktiven Beplanung des Samtgemeindegebietes können erhebliche Planungs- und Gutachterkosten in noch nicht zu beziffernder Höhe entstehen. 


  Ohne!