Betreff
Befristung der Stelle im Stellenplan zur Einführung eines kommunalen Energiemanagements
Vorlage
057/2022 SG/1
Aktenzeichen
N00.0.0.02-01:Energiemanager
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Antrag auf die Einführung eines kommunalen Energiemanagements (siehe Sitzungsvorlage Nr. 057/2022 SG vom 10.11.2022) wird derzeit noch durch die Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH geprüft.

 

Im Rahmen dieser Prüfung wurde ein geänderter Beschluss des Samtgemeinderates mit folgendem Hintergrund nachgefordert:

 

Bei der beantragten Förderung handelt es sich, wie bereits in der Sitzungsvorlage vom 10.11.2022 beschrieben, um eine Anschubfinanzierung für das Projekt der Einführung eines kommunalen Energiemanagements, welches auf 36 Monate befristet ausgelegt und gefördert wird.

Für die Bewilligung der Förderung ist es wichtig, dass die dafür vorgesehene Stelle im Stellenplan befristet angelegt ist. So wird dort abgebildet, dass es sich um eine Stelle für das beantragte Projekt handelt.

 

Im ursprünglichen Beschluss vom 10. November 2022 wurde die Schaffung der Stelle unbefristet vorgesehen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass der Förderantrag der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) abgelehnt wird.

Es soll daher ein neuer Beschluss gefasst werden, der die Einführung des Energiemanagements und die entsprechende Schaffung einer Stelle als Projekt beschließt, das auf eine Dauer von 36 Monaten befristet ist.

 

Die Gesamtkosten für Personal und investive Maßnahmen belaufen sich im Projektzeitraum auf ca. 470.000,00 €. Diese wird bei Bewilligung der Förderung nach Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes mit 90 % gefördert.

 

Für die anschließende Betreibung und Weiterentwicklung des dann eingeführten Energiemanagements soll im Anschluss an das Projekt eine neue, unbefristete Stelle geschaffen werden.

 

Das Personalauswahlverfahren ist bereits durchgeführt worden und es konnte ein geeigneter Bewerber ausgewählt werden. Die Einstellung soll erfolgen, sobald die Förderung oder der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt ist.

 

Derzeit wird von einem Vorhabenstart am 1. Juli 2024 ausgegangen.

  


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten (Eigenanteil) der Maßnahme für 36 Monate:

47.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz 2024 insgesamt:

1.800.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

11.1.8

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte (ab Monat 37), gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

79.000,00

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Einrichtung (36 Monate) des kommunalen Energiemanagements werden mit 90 % gefördert. Aufgrund der zukünftig besseren Datenbasis können Sanierungsmaßnahmen einfacher priorisiert werden. Durch Einsparungen beim Energieverbrauch und den deutlich gestiegenen Bezugspreisen kann sich eine solche Stelle bereits ab einer Gesamtenergieeinsparung von 10 % selbst tragen.

 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)       der Beschluss „Einführung eines kommunalen Energiemanagements und Schaffung einer Personalstelle“ vom 10.11.2022 wird aufgehoben,

 

b)      die Einführung eines kommunalen Energiemanagements (kEM) für die samtgemeindeeigenen Liegenschaften und die Liegenschaften der Stadt Lüchow (Wendland) als Projekt mit einer Laufzeit von 36 Monaten und einer auf die Projektdauer befristeten Vollzeit-Personalstelle unter der Voraussetzung, dass diese Einführung (inkl. Personalkosten) mit 90 % durch die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes gefördert wird und

 

c)       die dauerhafte Weiterbetreibung des kEM und Einbindung der übrigen Mitgliedsgemeinden im Anschluss an den Projektzeitraum und

 

d)      die Schaffung einer unbefristeten Vollzeitstelle im Anschluss an den Projektzeitraum zur Betreuung des kEM.