Betreff
Bebauungsplan "Am Kreuzweg - 2. Änderung" im Ortsteil Grabow
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
216/1
Aktenzeichen
612605ST:2.Änderung Am Kreuzweg
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Es war bereits mehrmals der Satzungsbeschluss für diese Bebauungsplanänderung vorbereitet worden. Aufgrund von massiven Stellungnahmen, die nach der öffentlichen Auslegung eingingen, wurde der Beschluss bisher nicht gefasst.

Da sich nach bekanntwerden der Bauabsicht für eine Biogasanlage erheblicher Protest von Grabower Bürgern regte, hat der Rat in seiner Sitzung am 4. Juni 2007 entschieden, die vorgesehene Ausnahmeregelung für die Zulässigkeit von Anlagen, die verfahrensbedingt die Ableitung geruchsintensiver Abluft benötigen, aus der Bebauungsplanänderung herauszunehmen und den geänderten Entwurf erneut öffentlich auszulegen.

Die bis dahin eingegangenen Stellungnahmen bezogen sich vornehmlich auf diese Festsetzung. Sie wurden durch die Streichung der Festsetzung berücksichtigt.

 

Die erneute Auslegung erfolgte vom 13. bis 31. August 2007 mit der Einschränkung, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zulässig waren. Es sind Stellungnahmen von der GLL (Katasteramt) und vom Landkreis eingegangen.

 

Es ist ein abschließender Beschluss über die Stellungnahmen zu fassen. Die Stellungnahmen sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlagen beigefügt.

 

Änderungen sind nicht mehr erforderlich. Das Verfahren kann abgeschlossen werden.


Keine


Der Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage Nr. 216/1 vom 18. September 2007 beigefügt sind, aufgeführt, entschieden.

 

b)         die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Kreuzweg“, in der Fassung ohne Ausnahmeregelung für geruchsintensive Anlagen, als Satzung mit der Begründung und dem Umweltbericht gemäß § 10 des Baugesetzbuches.