- Aufstellungsbeschluss -
Die
BioWend beabsichtigt, eine zentrale Siloanlage für die Biogasanlage Lüchow in
größtmöglicher Nähe zur Anlage zu errichten. Die Anlage soll für eine Lagerung
von 40.000 Tonnen Mais ausgelegt werden. Zurzeit wird der Rohstoff von 60
Landwirten in Einzelmieten gelagert und von dort zur Anlage angefahren. Aus
wirtschaftlichen Gründen soll dieses durch eine zentrale Lagerung geändert
werden.
Die
Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zur Biogasanlage kann aus optischen und
hygienischen Gründen (Artesan und Stärkefabrik) sowie aufgrund möglicher
Geruchsemissionen nicht für eine derartige Anlage genutzt werden. Andere
Flächen scheiden aufgrund technischer Schwierigkeiten oder Problemen beim
Grunderwerb aus. Aus diesen Gründen wurde von der BioWend das Flurstück 12,
Flur 5, Gemarkung Plate, am Rehbecker Weg/Abzweig Wirtschaftsweg nach
Müggenburg erworben.
Für
dieses Flurstück kann kein Gewerbegebiet mit allen in einem derartigen Gebiet
zulässigen Betrieben ausgewiesen werden. Es kann hier nur für das spezielle
Vorhaben Bauleitplanung erfolgen. Die Stadt Lüchow (Wendland) beabsichtigt,
einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan für diese Fläche aufzustellen und ein
Sondergebiet - Bioenergie - festzusetzen.
Da
die Fläche im bestehenden Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt ist, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.
Um
eine kurzfristige Baugenehmigung zu ermöglichen, ist ein Aufstellungsbeschluss
für die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die
Planungskosten werden vom Vorhabenträger getragen.
Der
Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem
Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss
zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan für
eine Siloanlage am Rehbecker Weg in Lüchow zu ändern. In der 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird ein Sondergebiet - Bioenergie - dargestellt.