a) Beschluss über die Stellungnahmen
b) Feststellungsbeschluss
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat am 16. Juni 2009 den
Aufstellungsbeschluss für die 105. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine
Siloanlage am Rehbecker Weg in Lüchow gefasst.
Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde bereits vorab durchgeführt,
um festzustellen, ob erhebliche Umweltbelange durch das Vorhaben betroffen
sind. Während dieses Beteiligungsverfahrens hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg
eine Stellungnahme abgegeben.
Es
wird gebeten, das FFH-Gebiet am Tarmitzer Kanal nachrichtlich darzustellen.
Ebenfalls dargestellt werden sollen sämtliche Schutzpflanzungen und die
Kompensationsfläche. Außerdem soll das Verkehrsaufkommen für die Zeit der
Beschickung ermittelt werden.
Zur
öffentlichen Bürgerbeteiligung am 29.Juni2009 war nur ein Bürger erschienen.
Die
öffentliche Auslegung erfolgte vom 03. Juli bis einschließlich 03. August 2009.
In
dieser Zeit hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine erneute Stellungnahme abgegeben,
in der er im Wesentlichen seine Forderungen wiederholt und zusätzlich einige
Hinweise gibt. Weiterhin liegt eine Stellungnahme des Kreisverbandes der
Wasser- und Bodenverbände vor, in der auf den Gewässerunterhaltungsstreifen in
einer Breite von 5 m hingewiesen wird.
Die Planungskosten werden
vom Vorhabenträger getragen.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über die Stellungnahmen wird wie aus
der Anlage ersichtlich entschieden.
b) Die 105. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird festgestellt mit der
Begründung
und dem Umweltbericht.