a) Abwägung der Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die May & Co.
Wohn- und Gewerbebauten GmbH aus Itzehoe hat die Änderung des o. g.
Bebauungsplanes beantragt. Es ist geplant, auf dem Grundstück in der
Dannenberger Straße 30 in Lüchow (Wendland) einen neuen Aldi-Markt zu errichten
und den alten Rewe-Markt abzureißen. Der neue Aldi-Markt soll eine
Verkaufsfläche von 1.200 qm haben.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 28. Februar 2017
beschlossen, den Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannen-berger Straße -
Teilneufassung Aldi - mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Berliner
Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ mit dem Ziel aufzustellen, ein
Sondergebiet „Einzelhandel“ anzuweisen. Für den geplanten Verbrauchermarkt
wurde eine schalltechnische Untersuchung sowie eine
Verträglichkeitsuntersuchung vorgenommen.
Aus der Beteiligung
der öffentlichen Belange gemäß § 4 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) liegen
Stellungnahmen von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg, dem
Landkreis Lüchow- Dannenberg, dem Landesamt für Geoinformation und der
Landesvermessung Niedersachsen sowie der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr vor.
Die Industrie- und
Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg trägt in ihrer Stellungnahme vor, dass sie zur
Erhöhung der Rechtssicherheit vorschlage, die Möglichkeit zur rechtssicheren
Anwendung des Integrationsgebotes zu prüfen sowie das Verträglichkeitsgutachten
hinsichtlich der genannten Widersprüche in der Umsatzschätzung zu überarbeiten.
Außerdem soll die Stadt Lüchow (Wendland) Aussagen dazu treffen, wie die
Aufgabe des bisherigen Standortes im City-Center rechtlich/vertraglich geregelt
werden soll, damit das Beeinträchtigungsverbot eingehalten werden kann.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg trägt in seiner Stellungnahme u. a. vor, dass hinsichtlich
des Beeinträchtigungsverbots deutlich zu machen ist, dass keine Neuansiedlung,
sondern eine Verlagerung des Aldi-Marktes geplant ist und die verbleibenden
Märkte am bisherigen Standort City-Center eine Erweiterung planen. Ebenso soll
eine zusammenführende und vertiefende Darstellung, weshalb das
Integrationsgebot als eingehalten angesehen wird, in der Begründung des
Bebauungsplanes erfolgen.
Das Landesamt für
Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen trägt in seiner Stellungnahme
vor, dass die angegebene Baugrenze in der Planzeichnung aufgrund fehlender Maße
nicht in der Örtlichkeit übertragbar wäre. Sie bitten um ergänzende Angaben.
Die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr trägt in ihrer
Stellungnahme vor, dass die Stadt Lüchow (Wendland) gemäß § 9 (1), Abs. 24
BauGB zu prüfen hat, ob die Festsetzungen oder Maßnahmen gegen schädliche
Umwelteinwirkungen erforderlich werden und der Straßenbauverwaltung durch die
Ausweisung und Festsetzungen im Bebauungsplan keine Kosten entstehen dürfen.
Die Stellungnahmen wurden, wie in der Anlage ersichtlich, abgewogen und die Begründung zum Bebauungsplan teilweise ergänzt.
Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen.
Der Ausschuss für
Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt
ist, dargestellt, entschieden und
b) der Bebauungsplan „Berliner Straße/Dannenberger Straße – Teilneu-fassung Aldi - mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Berliner Straße/Dannenberger Straße - Teilneufassung“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.