1) Hintergrund:
Fahrradstraße R2/ Radvorrangroute (Veloroute) R3
Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ stellte
der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Verbund mit den Samtgemeinden im Oktober
2019 einen Förderantrag für das Vorhaben „Neue Wege für neue Räder“. Der
Bundeswettbewerb fördert modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der
Radverkehrssituation, die einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur
Minderung von Treibhausgasemissionen leisten. Finanzschwache Kommunen werden
mit 90 % (aus Bundesmitteln) gefördert – eine Förderquote, die alternative
Radinfrastrukturprogramme nicht erreichen.
Im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden hierzu zwei Routen
als Fahrradstraße bzw. als Radvorrangroute (Veloroute) ausgewählt, welche
seitens des Zuwendungsgebers (ZUG gGmbH) als förderfähig eingestuft worden
sind.
Das zugrundeliegende Konzept (Anlage 1) für die Umgestaltung der Streckenabschnitte zu einer Fahrradstraße bzw. Veloroute sieht konkret verschiedene Bau- und Beschilderungsmaßnahmen bzw. Markierungsarbeiten vor. Hierzu werden in den ersten Abschnitten (beginnend von Lüchow (Wendland)) mehrere Piktogramme und Markierungen auf den vorhandenen Fahrbahnbelag aufgebracht. Zusätzlich soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h und außerorts auf 50 km/h begrenzt werden. Im Planungsbereich zwischen Lüchow (Wendland) und Zeetze sind lediglich kleinere bauliche Maßnahmen vorgesehen. Hierzu zählen etwa die Anpassung von Seitenräumen, das Anlegen von zwei Ausweichbuchen zwischen Schwiepke und Püggen, sowie eine Deckensanierung auf der Wegstrecke Satemin (Kapelle) bis Ortsausgang Jabel auf ca. 230 m. Das Gros der Baumaßnahmen findet im Bereich Zeetze -Klein Sachau- Groß Sachau- Clenze statt. Hierbei sollen die örtlichen Wirtschaftswege bzw. Gemeindeverbindungsstraßen neu aufgebaut und der Oberflächenbelag komplett erneuert werden. Zudem ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt Zeetze und der Ostpreußenstraße in Clenze vorgesehen.
Die Kofinanzierung der o.g. Baumaßnahmen erfolgt durch die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland). Geplant war die Durchführung der Baumaßnahmen (im Zuge der
Antragstellung) für die Haushaltsjahre 2023/2024. Die Gesamtkosten für das
Vorhaben (SG Lüchow (Wendland); LK Lüchow- Dannenberg; SG Elbtalaue) belaufen
sich auf ca. 4,8 Mio €. Der Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betrug
bei der Antragstellung ca. 3,1 Mio € und stellte sich wie folgt dar:
Kosten: 3.104.100,00 €
Förderung: 2.793.690,00 €
Eigenanteil: 310.410,00 €
Die Kosten der
Samtgemeinde werden auf die beiden Maßnahmen R2 und R3 aufgeteilt:
Geplant (2022)
Strecke Lüchow (Wendland) –
Clenze :
960.100,00 €
Strecke Lüchow (Wendland) – Wustrow
(Wendland) 2.144.000,00
€
2)
Anpassungen im Zuge des Planungsverfahrens/ Umsetzungsproblematik
Im Zuge der Tiefbau- und Detailplanung
wurden mit zunehmendem Planungsfortschritt mehrere Änderungen und Anpassungen
vorgenommen. Diese führten zu einer Mittelverschiebung hinsichtlich der Kosten
für die Herstellung der Fahrradstraße R2 und der Veloroute R3:
Aktualisiert (2023)
Strecke Lüchow (Wendland) –
Clenze
:
1.804.100,00 €
Strecke Lüchow (Wendland) – Wustrow
(Wendland) 1.300.000,00 €
Die Gesamtkosten bleiben hierbei
unverändert. Es erfolgt lediglich eine Mittelverschiebung zwischen der R2 und
der R3.
Die Kostenreduzierung der R2 geht hierbei auf das Submissionsergebnis
und Anpassungen an der Planung zurück. Die Kostensteigerung der R3 beruht
ebenfalls auf neuen Erkenntnissen der Planung in Bezug auf den vorhandenen
Untergrund und daraus resultierenden Änderungen im Oberbau der neu zu
erstellenden Fahrbahn. Diese betreffen in erster Linie die technische Umsetzung
der Ortsdurchfahrt Zeetze und der Ostpreußenstraße in Clenze. Diese führen zu
einer Kostensteigerung für die Umsetzung der R3 in Ihrer beantragten Form in
Höhe von ca. 900.000,00 €.
Ein weiteres Problemfeld für die Umsetzung der Maßnahme stellt die im
Konzeptantrag vorgesehene Geschwindigkeitsanpassung inner– und außerorts
entlang der Strecke dar. Die ursprüngliche Planung sah hierzu eine Beschränkung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerorts und 30km/h innerorts
vor. Ein solcher Eingriff in den Straßenverkehr ist nach aktuellem Gesetzeslage
mit dem Inhalt der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vereinbar. Nach intensiven
Gesprächen mit der an der Verkehrskommission beteiligten Institutionen konnte
ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden. Dieser sah die Reduzierung der
Geschwindigkeit außerorts auf 70 km/h und innerorts die Beibehaltung von 50 km/h
vor. Der genannte Vorschlag wurde dem Fördermittelgeber zur Prüfung und
Freigabe übermittelt. Das ZUG hat daraufhin mitgeteilt, dass die Änderung den
Zweck der Zuwendung einschränken würde. Hierdurch könnte ein kompletter
Widerruf der Maßnahme bzw. das Entfallens der Fördergrundlage wahrscheinlich
werden. Die Anpassung wurde daraufhin verworfen und zur ursprünglich geplanten
Reduzierung (30/50) zurückgekehrt. Die finale Abstimmung mit der
Verkehrsbehörde steht aktuell noch aus.
3) Sachstand aufgrund des Haushaltsurteils
des Bundesverfassungsgerichtes
Die aus den Änderungen resultieren Mehrkosten sollten, gemäß Absprache
der Verwaltung mit dem Fördermittelgeber, durch Verschiebung der Restmittel der
R2 zugunsten der R3 gedeckt werden. Hierzu gab es mehrere positive mündliche
Rückmeldungen bezüglich des gewählten Vorgehens. Der schriftliche Antrag wurde
Anfang November seitens der Verwaltung zum ZUG geschickt und wurde anschließend
dort bearbeitet.
Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den zweiten
Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig. Aufgrund der hierdurch
notwendigen Einsparungen und der Haushaltssperre im Bundeshaushalt konnten die
freiwerdenden Finanzmittel der R2 nicht mehr auf die R3 umgewidmet werden, da
es sich bei den Geldern für die R2 um Finanzmittel des Haushaltes 2023
handelten und diese nicht überjährlich verschoben werden konnten bzw. zurück in
den Bundeshaushalt geflossen sind.
4) Handlungsoptionen
Aufgrund der oben genannten Situation ergeben
sich drei mögliche Handlungsoptionen seitens der Verwaltung für das weitere
Vorgehen bei der Veloroute R3 (Clenze-Lüchow (Wendland)):
a)
Anpassung
der Planung
Die Änderung der Konzeptplanung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des
Fördermittelgebers und darf die „Sinnhaftigkeit“ der Maßnahme nicht in Frage
stellen. Zudem würde eine Reduzierung des Leistungsumfangs auch zu einer
Reduzierung der Förderung um die zuvor beantragten Finanzmittel für die
einzelnen Teilabschnitte führen.
Im Fall der R3 wäre die Streichung der Teilmaßnahme 41 „Ostpreußenstraße-
Clenze“ die geeignetste Möglichkeit um die Kosten projektwirksam zu reduzieren.
Die beantragten Finanzmittel belaufen sich hierbei auf ca. 230.000,00 € bei
einer Gesamtsumme von 960.100,00 €. Die prognostizierten Baukosten für die
Umsetzung der Maßnahme 41 belaufen sich aktuell auf ca. 245.000,00 € und
reduzieren aufgrund der Kostensteigerung die Förderquote erheblich.
b)
Beibehaltung
der ursprünglichen Planung
Bei einer Beibehaltung der ursprünglichen Planung müsste das Planungskonzept
genau umgesetzt werden (à Konfliktfeld
Geschwindigkeitsanpassung). Auf Grundlage der aktuelle Kostenschätzung belaufen
sich die geplanten Baukosten auf ca. 1.800.000,00 € (inklusive Planungskosten).
Die ursprünglichen Baukosten wurden mit ca. 960.000,00 € angenommen bei einer
Förderung in Höhe von 90 % (864.000,00 €). Hierbei wären Eigenmittel in Höhe
von ca. 100.000,00 € notwendig gewesen. Da die Planungskosten in keiner
Variante zuwendungsfähige Ausgaben darstellen, steigt der Bedarf an Eigenmitteln
somit auf ca. 900.000,00 €. Die Förderquote würde auf ca. 47 % sinken.
c) Verwerfen des Teilprojektes R3
Die dritte Option wäre der Teilwiderruf des Projektes R3 bei der
Förderbehörde. In diesem Fall würde die Veloroute nicht umgesetzt, es würden keine
weiteren Maßnahmen und Finanzmittel erforderlich werden. Die bisherigen
geleisteten Zahlungen für das Projekt (Planung) belaufen sich auf ca.
15.000,00 €, welche seitens der Anlagenbuchhaltung auf null abgeschrieben
werden würden („Verschrottung“).
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
siehe o.g. SV |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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X |
Ja, im
Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
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Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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|
Nein |
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Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
Je nach SV |
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|
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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|
Ja |
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|
Nein, ÜPL |
Je nach
Beschluss |
€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
|
€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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|
Nein |
X |
Ja, Höhe? |
|
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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|
Nein |
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X |
Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
|
Höhe: |
|
€ |
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|
Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
|
Nein |
|
Ja |
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Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
siehe Sachverhalt.
Siehe Sachverhalt Punkt 4. Handlungsoptionen.