Betreff
Sachstandsbericht R3 "Neue Wege für neue Räder"
Vorlage
004/2024 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

1)            Hintergrund: Fahrradstraße R2/ Radvorrangroute (Veloroute) R3

 

Im Rahmen des Bundeswettbewerbs „Klimaschutz durch Radverkehr“ stellte der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Verbund mit den Samtgemeinden im Oktober 2019 einen Förderantrag für das Vorhaben „Neue Wege für neue Räder“. Der Bundeswettbewerb fördert modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation, die einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen leisten. Finanzschwache Kommunen werden mit 90 % (aus Bundesmitteln) gefördert – eine Förderquote, die alternative Radinfrastrukturprogramme nicht erreichen.

 

Im Bereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurden hierzu zwei Routen als Fahrradstraße bzw. als Radvorrangroute (Veloroute) ausgewählt, welche seitens des Zuwendungsgebers (ZUG gGmbH) als förderfähig eingestuft worden sind.

 

Das zugrundeliegende Konzept (Anlage 1) für die Umgestaltung der Streckenabschnitte zu einer Fahrradstraße bzw. Veloroute sieht konkret verschiedene Bau- und Beschilderungsmaßnahmen bzw. Markierungsarbeiten vor. Hierzu werden in den ersten Abschnitten (beginnend von Lüchow (Wendland)) mehrere Piktogramme und Markierungen auf den vorhandenen Fahrbahnbelag aufgebracht. Zusätzlich soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h und außerorts auf 50 km/h begrenzt werden. Im Planungsbereich zwischen Lüchow (Wendland) und Zeetze sind lediglich kleinere bauliche Maßnahmen vorgesehen. Hierzu zählen etwa die Anpassung von Seitenräumen, das Anlegen von zwei Ausweichbuchen zwischen Schwiepke und Püggen, sowie eine Deckensanierung auf der Wegstrecke Satemin (Kapelle) bis Ortsausgang Jabel auf ca. 230 m. Das Gros der Baumaßnahmen findet im Bereich Zeetze -Klein Sachau- Groß Sachau- Clenze statt. Hierbei sollen die örtlichen Wirtschaftswege bzw. Gemeindeverbindungsstraßen neu aufgebaut und der Oberflächenbelag komplett erneuert werden. Zudem ist die Sanierung der Ortsdurchfahrt Zeetze und der Ostpreußenstraße in Clenze vorgesehen.

 

Die Kofinanzierung der o.g. Baumaßnahmen erfolgt durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Geplant war die Durchführung der Baumaßnahmen (im Zuge der Antragstellung) für die Haushaltsjahre 2023/2024. Die Gesamtkosten für das Vorhaben (SG Lüchow (Wendland); LK Lüchow- Dannenberg; SG Elbtalaue) belaufen sich auf ca. 4,8 Mio €. Der Anteil der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) betrug bei der Antragstellung ca. 3,1 Mio € und stellte sich wie folgt dar:

Kosten:                3.104.100,00 €

Förderung:          2.793.690,00 €

Eigenanteil:           310.410,00 €

 

Die Kosten der Samtgemeinde werden auf die beiden Maßnahmen R2 und R3 aufgeteilt:

 

Geplant (2022)
Strecke Lüchow (Wendland) – Clenze                            :          960.100,00 €
Strecke Lüchow (Wendland) – Wustrow (Wendland)              2.144.000,00 €

 

 

2)            Anpassungen im Zuge des Planungsverfahrens/ Umsetzungsproblematik

 

Im Zuge der Tiefbau- und Detailplanung wurden mit zunehmendem Planungsfortschritt mehrere Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Diese führten zu einer Mittelverschiebung hinsichtlich der Kosten für die Herstellung der Fahrradstraße R2 und der Veloroute R3:

Aktualisiert (2023)

Strecke Lüchow (Wendland) – Clenze                            :             1.804.100,00 €
Strecke Lüchow (Wendland) – Wustrow (Wendland)         1.300.000,00 €

Die Gesamtkosten bleiben hierbei unverändert. Es erfolgt lediglich eine Mittelverschiebung zwischen der R2 und der R3.

Die Kostenreduzierung der R2 geht hierbei auf das Submissionsergebnis und Anpassungen an der Planung zurück. Die Kostensteigerung der R3 beruht ebenfalls auf neuen Erkenntnissen der Planung in Bezug auf den vorhandenen Untergrund und daraus resultierenden Änderungen im Oberbau der neu zu erstellenden Fahrbahn. Diese betreffen in erster Linie die technische Umsetzung der Ortsdurchfahrt Zeetze und der Ostpreußenstraße in Clenze. Diese führen zu einer Kostensteigerung für die Umsetzung der R3 in Ihrer beantragten Form in Höhe von ca. 900.000,00 €.

 

Ein weiteres Problemfeld für die Umsetzung der Maßnahme stellt die im Konzeptantrag vorgesehene Geschwindigkeitsanpassung inner– und außerorts entlang der Strecke dar. Die ursprüngliche Planung sah hierzu eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h außerorts und 30km/h innerorts vor. Ein solcher Eingriff in den Straßenverkehr ist nach aktuellem Gesetzeslage mit dem Inhalt der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vereinbar. Nach intensiven Gesprächen mit der an der Verkehrskommission beteiligten Institutionen konnte ein Kompromissvorschlag erarbeitet werden. Dieser sah die Reduzierung der Geschwindigkeit außerorts auf 70 km/h und innerorts die Beibehaltung von 50 km/h vor. Der genannte Vorschlag wurde dem Fördermittelgeber zur Prüfung und Freigabe übermittelt. Das ZUG hat daraufhin mitgeteilt, dass die Änderung den Zweck der Zuwendung einschränken würde. Hierdurch könnte ein kompletter Widerruf der Maßnahme bzw. das Entfallens der Fördergrundlage wahrscheinlich werden. Die Anpassung wurde daraufhin verworfen und zur ursprünglich geplanten Reduzierung (30/50) zurückgekehrt. Die finale Abstimmung mit der Verkehrsbehörde steht aktuell noch aus.

3)    Sachstand aufgrund des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichtes

 

Die aus den Änderungen resultieren Mehrkosten sollten, gemäß Absprache der Verwaltung mit dem Fördermittelgeber, durch Verschiebung der Restmittel der R2 zugunsten der R3 gedeckt werden. Hierzu gab es mehrere positive mündliche Rückmeldungen bezüglich des gewählten Vorgehens. Der schriftliche Antrag wurde Anfang November seitens der Verwaltung zum ZUG geschickt und wurde anschließend dort bearbeitet.

Am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig. Aufgrund der hierdurch notwendigen Einsparungen und der Haushaltssperre im Bundeshaushalt konnten die freiwerdenden Finanzmittel der R2 nicht mehr auf die R3 umgewidmet werden, da es sich bei den Geldern für die R2 um Finanzmittel des Haushaltes 2023 handelten und diese nicht überjährlich verschoben werden konnten bzw. zurück in den Bundeshaushalt geflossen sind.

 

4)            Handlungsoptionen

 

Aufgrund der oben genannten Situation ergeben sich drei mögliche Handlungsoptionen seitens der Verwaltung für das weitere Vorgehen bei der Veloroute R3 (Clenze-Lüchow (Wendland)):

 

a)      Anpassung der Planung

 

Die Änderung der Konzeptplanung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Fördermittelgebers und darf die „Sinnhaftigkeit“ der Maßnahme nicht in Frage stellen. Zudem würde eine Reduzierung des Leistungsumfangs auch zu einer Reduzierung der Förderung um die zuvor beantragten Finanzmittel für die einzelnen Teilabschnitte führen.

Im Fall der R3 wäre die Streichung der Teilmaßnahme 41 „Ostpreußenstraße- Clenze“ die geeignetste Möglichkeit um die Kosten projektwirksam zu reduzieren. Die beantragten Finanzmittel belaufen sich hierbei auf ca. 230.000,00 € bei einer Gesamtsumme von 960.100,00 €. Die prognostizierten Baukosten für die Umsetzung der Maßnahme 41 belaufen sich aktuell auf ca. 245.000,00 € und reduzieren aufgrund der Kostensteigerung die Förderquote erheblich.

 

b)      Beibehaltung der ursprünglichen Planung

 

Bei einer Beibehaltung der ursprünglichen Planung müsste das Planungskonzept genau umgesetzt werden (à Konfliktfeld Geschwindigkeitsanpassung). Auf Grundlage der aktuelle Kostenschätzung belaufen sich die geplanten Baukosten auf ca. 1.800.000,00 € (inklusive Planungskosten). Die ursprünglichen Baukosten wurden mit ca. 960.000,00 € angenommen bei einer Förderung in Höhe von 90 % (864.000,00 €). Hierbei wären Eigenmittel in Höhe von ca. 100.000,00 € notwendig gewesen. Da die Planungskosten in keiner Variante zuwendungsfähige Ausgaben darstellen, steigt der Bedarf an Eigenmitteln somit auf ca. 900.000,00 €. Die Förderquote würde auf ca. 47 % sinken.

 

c)      Verwerfen des Teilprojektes R3

 

Die dritte Option wäre der Teilwiderruf des Projektes R3 bei der Förderbehörde. In diesem Fall würde die Veloroute nicht umgesetzt, es würden keine weiteren Maßnahmen und Finanzmittel erforderlich werden. Die bisherigen geleisteten Zahlungen für das Projekt (Planung) belaufen sich auf ca. 15.000,00 €, welche seitens der Anlagenbuchhaltung auf null abgeschrieben werden würden („Verschrottung“).

 

   


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

siehe o.g. SV

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

X

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Je nach SV

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

 

Ja

 

Nein, ÜPL

Je nach Beschluss

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

 

Nein

X

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

siehe Sachverhalt.


Siehe Sachverhalt Punkt 4. Handlungsoptionen.