Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 02. März.2023 beschlossen, ein Sanierungskonzept für das Gebäude der ehemaligen Grundschule in Schnega aufstellen zu lassen. Ziel des Sanierungskonzeptes sollte es sein, das ehemalige Schulgebäude als Ersatz für die vor Ort befindlichen Modulbauten für eine befristete Nutzung (bis zum Neubau) zu sanieren und somit die Miete für die Container zu sparen.
Die Containermiete inklusive der Stromkosten liegt bei ca. 100.000,00 € pro Jahr.
Für den Betrieb der Außenstelle Schnega wäre eine Sanierung des kompletten 2-geschossigen Traktes des ehemaligen Schulgebäudes erforderlich.
Das Architekturbüro Bernd Paucker wurde mit der Erstellung des Sanierungskonzeptes beauftragt.
Das Sanierungskonzept wurde in der gemeinsamen Fraktionssitzung am 25. März.2024 vorgestellt. Die geschätzten Sanierungskosten belaufen sich auf rund 3.072.000,00 €.
Die Pläne wie auch die Kostenschätzung liegen der Vorlage als Anlage bei.
Es ist zu entscheiden, ob der 2-geschossige Teil der ehemaligen Grundschule in Schnega als Ersatz für die Modulbauten saniert werden soll.
Hat die
Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel
bewirtschaftet? |
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Nein |
x |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamtkosten/-einnahmen
der Maßnahme im Haushaltsjahr: |
3.072.000,00 |
€ |
Ist die
Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im
Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto
bzw. Investition: |
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x |
Nein; |
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Ist eine
außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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Nein |
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x |
Ja, bei
Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung
durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der
Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht? |
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Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung
bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete
Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen
auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten? |
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Nein |
x |
Ja, Höhe? |
Abschreibungen |
€ |
Gibt es
eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)? |
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x |
Nein |
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Ja,
Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die
Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Samtgemeinderat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der 2-geschossige Trakt des Gebäudes der ehemaligen Grundschule in Schnega wird, als Ersatz für die vorhandenen Modulbauten, saniert / nicht saniert.